Ab dem 20.03.2022 gelten auch für den Sport weitere Erleichterungen bei den Coronaregeln.
Ein "G-Nachweis" zum Betreten der Tennishalle ist nicht mehr notwendig. Das gilt für Sportler und Zuschauer.
Wir halten jedoch an der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot in den Innenräumen fest !
Bitte haltet die geltenden Regeln ein !
Der Vorstand des TCH
Stephan Willruth
-1. Vors. TCH-